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Dreifaches Risiko beim Restwertleasing
Beim Restwertleasing tragen Sie als Kunde ein dreifaches Risiko.
Bei dieser Vertragsform gilt: Je größer die Differenz zwischen dem bei Vertragsschluss festgelegten
Restwert und dem nach Ende der Leasingzeit tatsächlich erzielbarem Wiederverkaufswert, desto
höher ist die Summe, die Sie als Restwertausgleich bei Leasingende bezahlen müssen.
Risiko 1: Wie beim Kilometerleasing müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen am Ende der
Leasingzeit Gebrauchsspuren und Abnutzungen am Fahrzeug in Rechnung gestellt werden. Je
mehr Beschädigungen ein Fahrzeug aufweist, desto geringer ist sein Wiederverkaufswert.
Achten Sie deshalb beim Restwertleasing besonders auf werterhaltende Schadensausbesserungen.
Risiko 2: Obwohl es zunächst vielleicht nicht den Anschein hat, spielt auch die gelaufene
Kilometerleistung eine Rolle beim Restwertleasing. Je mehr Kilometer das Auto schon gefahren ist,
desto geringer ist der Erlös, den es als Gebrauchtwagen noch einbringt. Auch hier müssen Sie als
Leasingkunde am Ende draufzahlen, wenn Sie ihr Leasingfahrzeug ausgiebig genutzt haben.
Risiko 3: Beim Restwertleasing hängt die Wertentwicklung Ihres Fahrzeuges außerdem auch noch
von externen Faktoren ab, die Sie selbst nicht beeinflussen können. Das können etwa politische
oder umweltrechtliche Veränderungen sein oder Imageschwankungen beim Hersteller.
Praxis-Beispiele für die Risiken beim Restwertleasing
Wegen der Abgasthematik bei Volkswagen und anderen Herstellern besitzen geleaste
Dieselfahrzeuge heute einen deutlich geringeren Restwert, als bei Vertragsbeginn vor
Bekanntwerden der Manipulationen angenommen. Als Leasingnehmer müssten Sie diesen
Wertverfall mitbezahlen.
Kurz vor Ende der Leasingzeit bringt der Autohersteller ein neues Modell Ihres Autos auf den Markt.
Der Wiederverkaufswert Ihres Autos als Gebrauchtwagen sinkt, weil sich die Nachfrage auf das
neuere Modell richtet.