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Dreifaches Risiko beim Restwertleasing Beim Restwertleasing tragen Sie als Kunde ein dreifaches Risiko. Bei dieser Vertragsform gilt: Je größer die Differenz zwischen dem bei Vertragsschluss festgelegten Restwert und dem nach Ende der Leasingzeit tatsächlich erzielbarem Wiederverkaufswert, desto höher ist die Summe, die Sie als Restwertausgleich bei Leasingende bezahlen müssen. Risiko 1: Wie beim Kilometerleasing müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen am Ende der Leasingzeit Gebrauchsspuren und Abnutzungen am Fahrzeug in Rechnung gestellt werden. Je mehr Beschädigungen ein Fahrzeug aufweist, desto geringer ist sein Wiederverkaufswert. Achten Sie deshalb beim Restwertleasing besonders auf werterhaltende Schadensausbesserungen.   Risiko 2: Obwohl es zunächst vielleicht nicht den Anschein hat, spielt auch die gelaufene Kilometerleistung eine Rolle beim Restwertleasing. Je mehr Kilometer das Auto schon gefahren ist, desto geringer ist der Erlös, den es als Gebrauchtwagen noch einbringt. Auch hier müssen Sie als Leasingkunde am Ende draufzahlen, wenn Sie ihr Leasingfahrzeug ausgiebig genutzt haben. Risiko 3: Beim Restwertleasing hängt die Wertentwicklung Ihres Fahrzeuges außerdem auch noch von externen Faktoren ab, die Sie selbst nicht beeinflussen können. Das können etwa politische oder umweltrechtliche Veränderungen sein oder Imageschwankungen beim Hersteller. Praxis-Beispiele für die Risiken beim Restwertleasing Wegen der Abgasthematik bei Volkswagen und anderen Herstellern besitzen geleaste Dieselfahrzeuge heute einen deutlich geringeren Restwert, als bei Vertragsbeginn vor Bekanntwerden der Manipulationen angenommen. Als Leasingnehmer müssten Sie diesen Wertverfall mitbezahlen. Kurz vor Ende der Leasingzeit bringt der Autohersteller ein neues Modell Ihres Autos auf den Markt. Der Wiederverkaufswert Ihres Autos als Gebrauchtwagen sinkt, weil sich die Nachfrage auf das neuere Modell richtet.
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